Windpark "Lange Heide" - 71. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Osterholz-Scharmbeck hat in der Sitzung am 15.11.2012 den Entwurf zur 71. Änderung des Flächennutzungsplanes "Windpark Lange Heide" beschlossen.

Die Auslegung des Entwurfes mit Begründung und Umweltbericht im Rahmen des § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in der Zeit vom 28.11.2012 bis zum 04.01.2013 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus, Rathausstraße 1, 27711 Osterholz-Scharmbeck.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist von jedermann vorgebracht werden.

Hier ist alles nachzulesen:  http://www.osterholz-scharmbeck.de/bauleitplanverfahren

29.11.12     19.30 Uhr

Öffentliches Treffen der Bürgerinitiative im

Weißen Haus in Heilshorn



In Osterholz-Scharmbeck sind die Anwohner der Ortsteile

Heilshorn     Garlstedt     Buschhausen     Westerbeck

bedroht von erheblichen

- Attacken auf ihre Gesundheit

- Entzug ihrer wirtschaftlichen Lebensgrundlagen

- Zerstörungen ihrer Umwelt

Der Umfang der heraufziehenden Gefahren für tausende Anwohner bricht alle Negativ-Rekorde an politischer Unmoral und Menschenverachtung in unserer Republik.

Die Politik unterstützt die Entwicklungen und hat sie vor Ort bereits teilweise eingeleitet und vorangetrieben! Warum ? Es geht um höchst erzielbare Profite.

Der Tanz weniger Profiteure um das goldene Kalb hat jetzt auch hier begonnen.

Horror-Szenario I

Turbinen-Industrialisierung

Endziel: 19 Wind-Monsterturbinen bis 180 Meter Höhe (Bremer Dom = 102 m) zwischen Heilshorn und Buschhausen an den Siedlungen. Entfernung 800 Meter...

Gesundheitsgefahren drohen, Unverkäuflichkeit der Häuser etc..

Mehr über Folgen, z.B. "Infraschall" usw. im Umkreis von 2,5 km (also extrem für Garlstedt, Heilshorn, Buschhausen etc.) unter www.windwahn.de !

Nicht zu fassen: Horror-Szenario II

Verlagerung des militärischen Übungsplatzes von Schwanewede in die Garlstedter Heide

Endziel: Panzerfahrschule auf allen Panzer-Modellen. Infanterie-Übungen von Kampftruppen usw. in der Garlstedter Heide. Die damals von den Bürgern vehement bekämpfte Militarisierung vor Ort wird völlig ignoriert. Die Belastungen durch die Amerikaner in den 80er Jahren werden weit übertroffen.

Horror-Szenario III

CO2 - Verpressung (CCS) ins Erdreich dafür "geeigneter" Standorte, wie bereits ermittelt, zwischen Alt-Heilshorn und Elm - nach der Bundestagswahl 2013 .....

Endziel: Lagerstätte für das giftige Kohlendioxid unter der Erde mit unabsehbaren Folgen für Menschen vor Ort und die Umwelt. CCS-Endlager werden dort entstehen, wo die Lobbyisten auf ihre Helfershelfer hoffen dürfen. Mehr unter www.CCS-Protest.de .


Längst "erlebbar" : Horror-Szenario IV

Schwerlastwagenverkehr auf der L135 -

Mautpreller belasten unbeeinflußt von der Politik nach wie vor die betroffenen Anwohner der Ortsteile. Parallel zur Autobahn "verreckt" der Fahrbahnbelag zwischen Bremen und Bremerhaven.


 
Der geplante Windpark

Karte

Karte


Flugblatt der Bürgerinitiative April 2012


Einspruch der Bürgerinitiative 24.4.2012






Auszug aus dem öffentlichen Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Osterholz-Scharmbeck vom 31.1.2012

TOP 7. 12-2012
Erweiterung des Windparks "Lange Heide"
(gem. Ausweisung im Regionalen Raumordnungsprogramm Landkreis Osterholz 2011)

Dipl.-Ing. Kamischow erläutert die Beschlussvorlage und weist darauf hin, dass vor dem
förmlichen Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren eine Einwohnerversammlung geplant sei.
Die Einholung eines breiten Meinungsbildes aus Politik und Bevölkerung sei ein wichtiger
Bestandteil der Entscheidungsfindung.

Anschließend erläutert Herr Kunze von der Firma SOWIEWAS das von der Verwaltung bei ihm in
Auftrag gegebene Visualisierungsgutachten.

OV Heier bedankt sich für den Vortrag, bittet jedoch für die geplante Bürgerbeteiligung um mehr
Bildmaterial. Ferner möchte er wissen, wie viele neue Anlagen beim Repowering der 11 alten
Anlagen entstehen könnten.

Hierzu stellt Herr Kunze, SOWIWAS, fest, dass man diese Frage nicht aus dem Stegreif
beantworten könne, da viele Aspekte (u. a. Alter und Höhe der Anlagen) genau betrachtet
werden müssen.

RH Monsees gibt zu bedenken, dass mit der Natur und Landschaft sorgsam umgegangen werden
sollte. Auf Anfrage von RH Monsees erklärt die Verwaltung, dass der Abstand zur Wohnbebauung
mindestens 800 m gem. RROP betragen müsse. Ferner möchte er wissen, wie lange die Anlagen
in der angebotenen Höhe verfügbar wären. Außerdem würde er gerne Details zum Thema "Lärm
und Beschattung" hören.

RH Motscha möchte wissen, ob die derzeit verfügbare 220 KW-Freileitung für dieses Vorhaben
ausreichend sei.

BG Pallasch stellt im Namen seiner Fraktion klar, dass man das nach RROP ausgewiesene Gebiet
optimal nutzen wolle. Über diese Optimierung wolle man mit den Bürgern reden. BG Pallasch
favorisiert, wenn überhaupt eine Begrenzung gewollt sei, die 150 m - Variante. Er möchte
jedoch noch weitere Informationen und gibt auch zu bedenken, dass im näheren Umfeld ein
Modellflugplatz sei, den man auch mit in die Planung einbeziehen müsse.

StOAR Schmidt erläutert, dass die Thematik des Modellflugplatzes sehr wohl bekannt sei und
man diese im Planverfahren klären werde, ggf. müsse man eine Ausweichmöglichkeit suchen.
Herr Kunze erläutert zur Verfügbarkeit, dass es sich bei diesen Windkraftanlagen um einen sehr
schnelllebigen Markt handele.

Zur Frage bezüglich der vorhandenen Freileitung erklärt Herr Kunze, dass man normalerweise
damit keine Probleme habe. Der Anschluss an ein Umspannwerk erfolge mit einem Erdkabel und
werde dann in das öffentliche Stromnetz geleitet.

An RH Monsees gerichtet erklärt er, dass sich die Geräuschbelastung sehr gut berechnen lasse
und hier der Maximalwert bei 45 dbA (bei Nacht) liege, wobei die Geräuschentwicklung durch
den Fortschritt der Technik immer geringer werde. So genannte Blitzeffekte werden mittlerweile
dadurch vermieden, dass man die Rotorblätter nicht mehr glänzend weiß herstelle, sondern
matte Farben verwende.

Bezüglich der Bedenken und Skepsis einiger Ausschussmitglieder hinsichtlich des Schattenwurfs
der großen Windräder auf die etwa 800 m entfernte Wohnbebauung erläutert Herr Kunze, dass
alle modernen Anlagen über eine Abschaltautomatik verfügen. Diese halte die Rotoren
automatisch an, wenn die Sonne sehr tief stehe, also bei Sonnenauf- und -untergang. Dies seien
ab nur wenige Minuten pro Tag.

BG Rolf-Pissarczyk begrüßt das Vorgehen im Verfahren "Lange Heide" und stellt fest, dass der
Weg mit den Bürgern zu reden der richtige sei. Er möchte wissen, ob es Sinn mache, bereits
jetzt über Repowering nachzudenken und ob man die derzeitigen Besitzer der Anlagen dafür
gewinnen könne.

RF Rühl erläutert, dass man derzeit viel in der Presse zum Thema "Windenergie" lese und der
Erlös für die Energieproduktion solle entsprechend hoch sein. Sie möchte wissen, an welche
Summen und welche Zeiträume man bei diesen Anlagen denke.

RF Jordan stellt fest, dass die Energiewende vorangetrieben werden solle. Sie erklärt, dass man
in der Hamme-Niederung auch die Anlagen anderer Gemeinden sehen könne.

Dipl.-Ing. Kamischow stellt klar, dass auch unsere "Nachbarn" Anlagen errichten werden. Die
Stadt werde jedoch am Bauleitplanverfahren beteiligt und könne dann evtl. Bedenken äußern,
u.a. hinsichtlich der bestehenden Sichtbeziehung im Bereich der Hamme-Niederung und den
Anlagenstandorten.
Herr Kunze mahnt zur Vorsicht bei der Nennung von Summen, es gäbe zu viele Unbekannte in der
Berechnung (gesetzliche Vorgaben, Höhe der Gewerbesteuer, wann fließen die Summen usw).
Die Amortisationszeit liege je nach Anlagetyp derzeit bei 11 - 16 Jahren.

Auf die Frage von BG Rolf-Pissarczyk erläutert er, dass es hier auftragsgemäß um die
Erweiterung der Fläche zur Windenergiegewinnung gehe und nicht um die Erschließung der
Gesamtfläche. Die derzeitigen Anlagen seien noch nicht so alt und hätten die renditereichen
Jahre also noch vor sich.

EStR Fanelli-Falcke zitiert aus der Vorlage:
"Künftig wird eine Zusammenarbeit aller Anlagenbetreiber - auch der Betreiber der bestehenden
Anlagen - notwendig sein, um eine optimale Anlagenanordnung im Interesse des gemeinsames
Ziels zu erreichen".

Er stellt nochmals ganz klar heraus, dass man einen Kompromiss finden müsse, der den
Bestandsschutz der alten Anlagen und die Erfordernisse der neuen Anlagen berücksichtige. Ein
gemeinsames Handeln, nicht nur unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, sei anzustreben.
BG Pallasch möchte wissen, wer das von der Stadt in Auftrag gegebene Gutachten für das Gebiet
"Lange Heide" bezahlt habe.

EStR Fanelli-Falcke stellt klar, dass das Gutachten durch die Stadt Osterholz-Scharmbeck in
Auftrag gegeben und bezahlt worden sei.

Sodann stellten Herr Kurreck und Herr Planitz das Planungskonzept der Firma wpd anhand einer
Präsentation (als Anlage beigefügt) vor.

Vorgestellt wurden folgende Planungsvarianten:
5 WEA Typ Enercon E-82 E 2 mit einer Gesamthöhe von 150 m
7 bzw. 5 WEA Typ Enercon E-82 E 2 mit einer Gesamthöhe von 180 m

Nach weiter kurzer Aussprache stellt RF Jordan den Antrag den folgenden Satz aus der
Beschlussempfehlung zu streichen: "Aus städtebaulichen Gründen wird für das weitere
Planverfahren nach derzeitigem Kenntnisstand eine max. Anlagenhöhe von 150 m
vorgeschlagen".

Vorsitzender BG Schnaars lässt über den Antrag zur Änderung der Beschlussvorlage abstimmen,
dem mit 6 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen entsprochen wird.

Sodann lässt Vorsitzender BG Schnaars über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen, der
einstimmig mit 11 Ja-Stimmen entsprochen wird:

„ 1. Die im RROP des Landkreises Osterholz vom 27.10.2011 enthaltenen Ausweisungen von
Vorranggebieten für Windenergieanlagen in der „Langen Heide“ sind im Rahmen einer
Änderung des Flächennutzungsplanes umzusetzen. Hierbei ist die Zielsetzung zu
verfolgen, sowohl einen wirtschaftlichen Windparkbetrieb als auch die weitgehende
Sicherung der schützenswerten Belange der Umwelt, insbesondere des Landschaftsbildes
und der Stadtansicht zu gewährleisten. Neben der Flächendarstellung ist aus diesen
Gründen auch eine Höhenbegrenzung der Windenergieanlagen erforderlich.

2. Die Standortuntersuchung der SOWIWAS Energie und die Projektskizze der Firma wpd sind
der Öffentlichkeit in Form einer Bürgeranhörung vorzustellen, um ein das Planverfahren
vorbereitendes Meinungsbild zu erhalten.

3. Vor dem Hintergrund der Bürgeranhörung ist das Verfahren zur 71. Änderung des
Flächennutzungsplanes für den betreffenden Bereich einzuleiten. Die Firma wpd ist zu
beauftragen, die erforderlichen Unterlagen für das Planverfahren zu erstellen.“

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